Mindestanzahl betrieblicher Ersthelfer:innen berechnen
Dieser Rechner ermittelt die gesetzliche Mindestanzahl an betrieblichen Ersthelfer:innen auf Basis der regelmäßig gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmer:innen und der Art der Arbeitsstätte.
Geben Sie die Anzahl der Arbeitnehmer:innen ein und starten Sie die Berechnung.
Ausbildung und Organisation
- Bei 1 bis 4 Arbeitnehmer:innen ist zumindest eine 8-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich.
- Ab 5 Arbeitnehmer:innen ist grundsätzlich eine mindestens 16-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich.
- Die Auffrischung erfolgt spätestens alle 4 Jahre mit 8 Stunden oder alle 2 Jahre mit 4 Stunden.
- Urlaub, Krankenstand, Teilzeit, Außendienst und Schichtbetrieb sind organisatorisch mitzuberücksichtigen.
Berechnungsstaffelung
| Art der Arbeitsstätte | Anzahl Arbeitnehmer:innen | Mindestanzahl Ersthelfer:innen |
|---|---|---|
| Normal / erhöhte Unfallgefahr | 1 bis 19 | 1 |
| Normal / erhöhte Unfallgefahr | 20 bis 29 | 2 |
| Normal / erhöhte Unfallgefahr | ab 30 | 2 + je weitere angefangene 10 Arbeitnehmer:innen 1 zusätzliche Person |
| Büro / geringe Unfallgefahr | 1 bis 29 | 1 |
| Büro / geringe Unfallgefahr | 30 bis 49 | 2 |
| Büro / geringe Unfallgefahr | ab 50 | 2 + je weitere angefangene 20 Arbeitnehmer:innen 1 zusätzliche Person |
| Baustelle | 1 bis 19 | 1 |
| Baustelle | 20 bis 29 | 2 |
| Baustelle | ab 30 | 2 + je weitere angefangene 10 Arbeitnehmer:innen 1 zusätzliche Person |
Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder fachliche Prüfung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Berechnung übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und behördlichen Vorgaben in Österreich.
