Sicherheitsvertrauenspersonen in Österreich

Mindestanzahl an SVP berechnen

Dieser Rechner ermittelt die gesetzliche Mindestanzahl an Sicherheitsvertrauenspersonen auf Basis der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer:innen. Die Berechnung orientiert sich an der österreichischen Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO).

Maßgeblich ist die regelmäßig beschäftigte Anzahl im Betrieb bzw. in der Arbeitsstätte.
Die Mindestanzahl hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer:innen im jeweiligen gesetzlichen Bezugsbereich ab.
Bei Schichtarbeit soll die Betreuung aller Schichten organisatorisch mitgedacht werden.
Gesetzliche Mindestanzahl
SVP

Geben Sie die Anzahl der Arbeitnehmer:innen ein und starten Sie die Berechnung.

Sicherheitsvertrauenspersonen sind regelmäßig erst bei mehr als 10 Arbeitnehmer:innen zu bestellen.

Organisatorische Hinweise

  • SVP benötigen eine mindestens 24-stündige Arbeitsschutz-Ausbildung.
  • Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.
  • Die Bestellung ist dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden.
  • Die Auswahl soll betriebliche und regionale Bereiche angemessen berücksichtigen.

Staffelung der Mindestanzahl

Anzahl Arbeitnehmer:innen Mindestanzahl SVP
0 bis 100
11 bis 501
51 bis 1002
101 bis 3003
301 bis 5004
501 bis 7005
701 bis 9006
901 bis 1.4007
1.401 bis 2.2008
2.201 bis 3.0009
3.001 bis 3.80010
ab 3.80110 + je angefangene weitere 800 Arbeitnehmer:innen 1 zusätzliche SVP

Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder fachliche Prüfung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Berechnung übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und behördlichen Vorgaben in Österreich.