Mindesteinsatzzeit der Sicherheitsfachkraft berechnen
Dieser Rechner ermittelt die jährliche Präventionszeit und daraus die gesetzliche Mindesteinsatzzeit der Sicherheitsfachkraft. Grundlage sind die Anzahl der Büroarbeitsplätze, sonstigen Arbeitsplätze und Arbeitnehmer:innen mit relevanter Nachtarbeit.
Geben Sie die Beschäftigtenzahlen ein und starten Sie die Berechnung.
Berechnungslogik
- Büroarbeitsplätze: 1,2 Stunden pro Arbeitnehmer:in und Kalenderjahr.
- Sonstige Arbeitsplätze: 1,5 Stunden pro Arbeitnehmer:in und Kalenderjahr.
- Nachtarbeit: zusätzlicher Zuschlag von 0,5 Stunden pro betroffener Person und Kalenderjahr.
- Die Sicherheitsfachkraft erfüllt mindestens 40 % der gesamten Präventionszeit.
- Teile von Stunden werden unter 0,5 abgerundet und ab 0,5 aufgerundet.
Aufteilung der Präventionszeit
| Bereich | Mindest- bzw. Regelanteil | Hinweis |
|---|---|---|
| Sicherheitsfachkraft | mindestens 40 % | Sicherheitstechnische Betreuung, Beratung, Begehungen, Evaluierungsunterstützung und Maßnahmenverfolgung. |
| Arbeitsmedizin | mindestens 35 % | Arbeitsmedizinische Betreuung und gesundheitsbezogene Präventionsaufgaben. |
| Sonstige Fachleute | bis zu 25 % bzw. bedarfsorientiert | Zum Beispiel Arbeitspsychologie, Ergonomie, Toxikologie oder andere fachlich geeignete Personen. |
Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder fachliche Prüfung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Berechnung übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und behördlichen Vorgaben in Österreich.
