Steuerliche Absetzbarkeit von Beratungs- und Coachingaufwendungen

Beratungs- und Coachingaufwendungen können steuerliche Werbungskosten (Angestellte) bzw. Betriebsausgaben (Selbständige) darstellen, wenn sie beruflich veranlasst sind.

Ist eine ausschließliche oder fast ausschließliche berufliche Veranlassung des Aufwandes gegeben, ist dieser steuerlich absetzbar. Beispiele: Berufsberatung über bestimmte Berufsperspektiven, Umschulungsmaßnahmen, Karriereplanung. Die Fragen, die damit in der Praxis verbunden sind, betreffen weniger die Rechtsfrage der Absetzbarkeit, sondern die Beurteilung der tatsächlichen Umstände im Hinblick darauf, ob eine berufliche Veranlassung vorliegt. Voraussetzung ist jedenfalls ein beruflicher Zusammenhang!

Fragen Sie hierzu Ihre Steuerberatung!