Bis zu 1.500 Euro Förderung
Gute Arbeitsbedingungen, sichere Arbeitsplätze und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sind wesentliche Erfolgsfaktoren für Unternehmen. Gleichzeitig stellen die Anforderungen im Arbeitnehmer:innenschutz viele Betriebe vor organisatorische und fachliche Herausforderungen.
Die gute Nachricht: Unternehmen in der Steiermark können für ausgewählte Beratungsleistungen im Bereich Arbeitnehmer:innenschutz eine attraktive Förderung in Anspruch nehmen.
Ich freue mich, bekannt geben zu können, dass ich in den offiziellen Beraterpool der Arbeitnehmer:innenschutzberatung der Wirtschaftskammer Steiermark aufgenommen wurde. Dadurch können förderfähige Unternehmen meine Beratungsleistungen im Rahmen dieser Förderaktion in Anspruch nehmen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Steiermark. Die Förderung steht Unternehmen aller Branchen offen.
Welche Themen werden gefördert?
Die Förderung umfasst insbesondere Beratungsleistungen zu folgenden Themen:
Umsetzung von Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften
Unterstützung bei der praktischen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, beispielsweise:
- Arbeitsstättenverordnung (AStV)
- Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV)
- Verordnung persönliche Schutzausrüstung (VOPST)
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement (SGM)
Evaluierung psychischer Belastungen
Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz sowie bei der Ableitung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen im Sinne des Arbeitnehmer (ASchG). Dabei handelt es sich um Maßnahmen der Verhältnisprävention und nicht um Einzelcoachings oder Stressberatungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt:
- 75 % der Beratungskosten
- maximal 1.500 Euro netto pro Unternehmen und Jahr
- bis zu 16 Beratungsstunden werden gefördert
Die Fördermittel werden von der AUVA bereitgestellt und über die Wirtschaftskammer Steiermark abgewickelt.
Wichtig: Förderung vor Beratungsbeginn beantragen
Die Beratung darf erst nach Einreichung des Förderansuchens beginnen. Bereits gestartete Projekte können nicht gefördert werden.
Meine Unterstützung für Ihr Unternehmen
Als Unternehmensberaterin, Auditorin und Sicherheitsfachkraft unterstütze ich Unternehmen bei der praxisnahen Umsetzung von Anforderungen im Arbeitnehmer.
Mögliche Beratungsschwerpunkte:
- Analyse bestehender Arbeitsschutzstrukturen
- Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
- Evaluierung psychischer Belastungen
- Entwicklung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen
- Integration von Sicherheit und Gesundheit in bestehende Managementsysteme
- Vorbereitung auf behördliche Prüfungen und Audits
Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen praktikable und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen als auch den Arbeitsalltag in Ihrem Unternehmen verbessern.
Interesse an einer geförderten Beratung?
Gerne informiere ich Sie unverbindlich über die Fördermöglichkeiten und unterstütze Sie bei den nächsten Schritten.
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